Rechtsprechung
   LG Kleve, 20.06.1995 - 4 T 172/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8602
LG Kleve, 20.06.1995 - 4 T 172/95 (https://dejure.org/1995,8602)
LG Kleve, Entscheidung vom 20.06.1995 - 4 T 172/95 (https://dejure.org/1995,8602)
LG Kleve, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - 4 T 172/95 (https://dejure.org/1995,8602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,8602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungsersatzanspruch des Betreuers nach dem Tod des Betreuten; Fortbestehen der Vermögensschongrenze bezüglich der Betreuungskosten nach dem Tod des Betreuten; Umwandlung der Betreuungsansprüche in Nachlassverbindlichkeiten gegen die Erben

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begriff der Mittellosigkeit nach dem Tode des Betreuten, soziale Schutzvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 17.11.1994 - 13 T 15003/94
    Auszug aus LG Kleve, 20.06.1995 - 4 T 172/95
    Sie ist auf dieses Rechtsverhältnis beschränkt und deshalb für Nachlaßverbindlichkeiten, die aus anderen Rechtsgründen bestehen, nicht anwendbar (vgl. LG München I, Beschluß v. 17.11.1994, 13 T 15003/94 , BtPrax 1995, 73, 74).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Dagegen besteht kein Anlaß, den Nachlaß auf Kosten der Allgemeinheit zu entlasten (LG Kleve BtPrax 1995, 185; LG Göttingen NdsRpfl. 1994, 133; Knittel § 1835 BGB Rn. 28).
  • LG München I, 11.06.1997 - 13 T 16263/96
    Die Beschwerdeführerin haftet somit in Höhe von 4322, 61 für den Vergütungsanspruch des Betreuers und zwar unabhängig davon, ob der Nachlaß durch die Begleichung anderer Nachlaßverbindlichkeiten aufgebraucht ist (vgl. auch LG Kleve BtPrax 1995, 185/186 und LG Koblenz BtPrax 1997, 122).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht