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LG Kleve, 20.06.1995 - 4 T 172/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufwendungsersatzanspruch des Betreuers nach dem Tod des Betreuten; Fortbestehen der Vermögensschongrenze bezüglich der Betreuungskosten nach dem Tod des Betreuten; Umwandlung der Betreuungsansprüche in Nachlassverbindlichkeiten gegen die Erben
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Begriff der Mittellosigkeit nach dem Tode des Betreuten, soziale Schutzvorschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Vergütung aus dem Nachlaß des Betreuten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kleve, 06.12.1994 - 20 XVII 1758
- LG Kleve, 20.06.1995 - 4 T 172/95
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG München I, 17.11.1994 - 13 T 15003/94
Auszug aus LG Kleve, 20.06.1995 - 4 T 172/95
Sie ist auf dieses Rechtsverhältnis beschränkt und deshalb für Nachlaßverbindlichkeiten, die aus anderen Rechtsgründen bestehen, nicht anwendbar (vgl. LG München I, Beschluß v. 17.11.1994, 13 T 15003/94 , BtPrax 1995, 73, 74).
- BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung
- LG München I, 11.06.1997 - 13 T 16263/96 Die Beschwerdeführerin haftet somit in Höhe von 4322, 61 für den Vergütungsanspruch des Betreuers und zwar unabhängig davon, ob der Nachlaß durch die Begleichung anderer Nachlaßverbindlichkeiten aufgebraucht ist (vgl. auch LG Kleve BtPrax 1995, 185/186 und LG Koblenz BtPrax 1997, 122).